NaturEntdeckerKinder
Naturerleben, Umweltbildung und Kinder- & Jugendcoachin
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Dienstleistungsvertrag
Die Anmeldung zu Kursen/Seminaren, Einzeltrainings oder Kindergeburtstagen erfolgt in Schriftform über das von NaturEntdeckerKinder zur Verfügung gestellte Anmeldeformular, das Buchungsportal oder durch die schriftliche Annahme eines ausgestellten Angebots. Der Dienstleistungsvertrag kommt durch Rücksendung einer Anmeldebestätigung bzw. Auftragsbestätigung durch die NaturEntdeckerKinder an den Teilnehmer / Auftraggeber zustande. Bei begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet die Anmeldungsreihenfolge über die Vergabe der Plätze. Bei nicht Zustandekommen des Kurses wird der Teilnehmer zeitnah informiert. Bei Einzeltrainings kommt der Vertrag nach erfolgter Terminvereinbarung und dem ersten wahrgenommenen Termin zustande.

2. Umfang
NaturEntdeckerKinder verpflichtet sich bei Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages zur Durchführung des Kurses/Seminars/Einzeltrainings in Form von Theorie und Praxis.

3. Ausschluss
NaturEntdeckerKinder behält sich vor, im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen, einzelne Teilnehmer im Vorfeld des Kurses/des Seminares/des Einzeltrainings auszuschließen. Die Teilnehmer müssen den Anweisungen der Veranstaltungsleitung jederzeit Folge leisten. Teilnehmer, die einen Kurs/Training nachhaltig stören oder sich und andere gefährden, können ohne eine Rückerstattung der Kursgebühren von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

4. Gebühren
Der Teilnehmer erhält nach erfolgter Anmeldung / Buchung eine Anmeldebestätigung / Buchungsbestätigung und gilt somit als verbindlich angemeldet.
Zusammen mit dieser Anmeldebestätigung wird eine Rechnung in Höhe der vereinbarten Kursgebühr zugestellt. Zahlungsziel für diesen Betrag ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Da es sich um eine verbindliche Kursanmeldung handelt, ergibt sich eine Verpflichtung zur Zahlung auch bei Nichtantritt des Kurses / Seminars. Der Betrag ist zahlbar ohne jeden Abzug. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Bei Nichtzahlung tritt Verzug spätestens nach 30 Tagen nach Zugang dieser Rechnung ein, ohne dass es einer Mahnung im Sinne § 286 BGB bedarf. Ab diesem Zeitpunkt werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins erhoben im Sinne von §§ 288,247 BGB.  Spätestens zum Zeitpunkt des Kursbeginns muss die Gebühr auf dem angegebenen Konto von NaturEntdeckerKinder eingegangen sein, ansonsten hat die Teilnehmerin/der Teilnehmer seinen Anspruch auf Teilnahme verwirkt. Bei Einzeltrainings erfolgt die Rechnungslegung zu Beginn der Trainingseinheiten. Zahlungsziel für diesen Betrag ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.

5. Rücktritt
Der Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag kann ausschließlich in Schriftform (postalisch oder per Mail) gegenüber NaturEntdeckerKinder erfolgen. Bei Rücktritt des Teilnehmers vom 


Dienstleistungsvertrag / gebuchte Gruppen Angebote vor Beginn der Dienstleistung sind folgende Lehrgangsgebühren/ Bearbeitungsgebühren fällig:
• bei Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn / vereinbartem Termin: 0 % der Gebühren
• bei Rücktritt bis 10 Tage vor Kursbeginn / vereinbartem Termin: 25 % der Gebühren
• bei Rücktritt bis 5 Tage vor Kursbeginn / vereinbartem Termin: 50 % der Gebühren
• bei Rücktritt bis 48 Stunden vor oder nach dem Tage des Kursbeginn / vereinbartem Termin:  100 % der Gebühren

Für die Beauftragung von Kindergeburtstagen gilt:
• bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 25 % der Gebühren
• bei Rücktritt bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin:  50 % der Gebühren
In jedem Fall ist das Datum des schriftlichen Eingangs bzw. des Emaileingangs bei NaturEntdeckerKinder entscheidend. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.


6. Sonderrücktrittsrecht
Im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung des Teilnehmers, welche durch NaturEntdeckerKinder. einen entsprechenden Nachweis NaturEntdeckerKinder nachzuweisen ist, besteht die Möglichkeit von einem kostenfreien Rücktritt, nach Prüfung des Einzelfalls. Die Feststellung des Sonderrücktrittsrechts obliegt grundsätzlich NaturEntdeckerKinder.

7. Rücktritt oder Verschiebung seitens NaturEntdeckerKinder
NaturEntdeckerKinder ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten oder die Dienstleistung oder einzelne Teile der Dienstleistung zu verschieben oder den Veranstaltungsort zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, Erkrankung oder dringender Verhinderung der Trainerin sowie bei Gründen, die durch NaturEntdeckerKinder nicht zu vertreten sind. Im Falle eines derartigen Rücktritts, hat der TeilnehmerIn die Wahl zwischen der Teilnahme an einem Ausweichkurs /-seminar bzw. der Freistellung der Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr.

8. Sonderfall Abholung Minderjährige - Nachhauseweg zu Fuß Minderjährige
Für die Abholung bzw. den Nachhauseweg zu Fuß von Minderjährigen von Seminaren / Kursen gelten folgende Regelungen:
8.1 Fremdabholung
Sollen Minderjährige von Seminaren / Kursen von Dritten Personen (nicht Erziehungsberechtigten) abgeholt werden, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Benennung der dritten Person durch die Erziehungsberechtigten an NaturEntdeckerKinder möglich. Für den Fall, dass die Erziehungsberechtigten diesen vorgenannten Regelungen wiederholt zuwiderhandeln, ist die Veranstalterin/Trainerin berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen und die weitere Teilnahme ohne Erstattungsansprüche der Erziehungsberechtigten oder des Kindes zu verweigern
8.2 Nachhauseweg zu Fuß
Sollen Minderjährige von Seminaren / Kursen zu Fuß nach Hause gehen, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Eltern gegenüber NaturEntdeckerKinder möglich.

9. Beratungs- und Coachingtätigkeit
NaturEntdeckerKinder erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der ihr vom Kunden oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Kunden. Die Arbeit zur Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit von Kunden /Teilnehmern wird nach bestem Wissen und Können durchgeführt. Eine Erfolgsgarantie kann leider nicht gegeben werden, da diese von der Bereitschaft und Mitarbeit des Kunden selbst abhängt.

10. Haftung
Eine Haftung von NaturEntdeckerKinder und seiner Angestellten für Sachschäden von Teilnehmern ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Für die Beschädigung von Eigentum von NaturEntdeckerKinder bzw. des Kursraumes haftet das teilnehmende Kind bzw. dessen Erziehungsberechtigte(r).
Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Für Schäden, die der Teilnehmer NaturEntdeckerKinder oder anderen juristischen oder natürlichen Personen zufügt, haftet der Teilnehmer selbst.
Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vertragsgegenständlichen Veranstaltungen lediglich eine Prävention darstellen und keine ärztlich angeordnete oder sonstige medizinische Therapie darstellen. Es wird insbesondere kein Heilungserfolg versprochen.
Jede Veranstaltung/Training wird durch die Veranstalterin sorgfältig, nach derzeitigem aktuellem Wissensstand, konzipiert und durchgeführt. Überlassene Dokumente und kursbegleitende Unterlagen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Hierfür und für die Verwertung des erworbenen Wissens/Fertigkeiten und der erteilten Ratschläge durch die Teilnehmer übernimmt die Veranstalterin keinerlei Haftung, auch nicht für mittelbare Schäden.
Es wird für den Weg zum bzw. vom Seminar / Kurs Veranstaltungsort von zu Hause bzw. nach Hause, insbesondere in Fällen der Ziff. 8.2 durch NaturEntdeckerKinder keinerlei Haftung übernommen.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

11. Versicherungsschutz
Der Teilnehmer hat selbst für einen Versicherungsschutz Sorge zu tragen.
Dies gilt insbesondere für eine Kranken- sowie Unfallversicherung und Privathaftpflichtversicherung.

12. Besondere Pflichten der Teilnehmer
Die Teilnehmer bestätigen durch ihre Anmeldung, dass sie geistig und körperlich gesund bzw. in der Lage sind, den Inhalt der Veranstaltung bestimmungsgemäß in Anspruch zu nehmen. Bei der Anmeldung von Kindern bestätigen dies die Erziehungsberechtigten für die Kinder.
Die Teilnehmer haben die Pflicht, die Veranstalterin auf Vorerkrankungen hinzuweisen, um Kontraindikationen (d.h. gesundheitliche Erkrankungen, bei denen eine Entspannung nicht indiziert ist) zu vermeiden.  Dies gilt insbesondere für Psychosen, schwere Depressionen, bestimmte Formen von Asthma und Aorten-Aneurysma.
Bei der Teilnahme von Kindern an einer Veranstaltung/Training werden die Erziehungsberechtigten nicht von ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht entbunden.
Die Aufsichtspflicht bei Veranstaltungen, die von den Eltern oder einer Begleitperson begleitet werden, obliegt bei den Eltern bzw. der Begleitperson. In den Zeiten vor und nach der Veranstaltung haften ausschließlich die Eltern bzw. die jeweilige Begleitperson für ihre Kinder.
Wenn die Eltern oder eine Begleitperson nicht an der Veranstaltung teilnehmen, beginnt die Aufsichtspflicht der Veranstalterin/Trainerin mit der Übergabe des Kindes durch die Eltern bzw. Begleitperson an die Veranstalterin zu Beginn der Veranstaltung und endet nach der Veranstaltung und Übergabe des Kindes von der Veranstalterin an die Eltern bzw. die Begleitperson.
Für den Fall, dass die Erziehungsberechtigten diesen vorgenannten Regelungen wiederholt zuwiderhandeln, ist die Veranstalterin berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen und die weitere Teilnahme ohne Erstattungsansprüche der Erziehungsberechtigten oder des Kindes zu verweigern.

13. Form
Alle Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort des Kurses bzw. des Seminars. Gerichtsstand Lüneburg

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.

16. Onlinecoaching
Für die Leistung der Onlinesprechstunde nutzen die NaturEntdeckerKinder die Plattform https://www.zoom.us/.